Informationen für Energieausweis-Berechner

ZEUS Haustechnik-Deklaration

Energieausweis-Berechner und Haustechnik-Firmen haben ab sofort die Möglichkeit, für Energieausweise, die in die Energieausweis-Datenbank ZEUS hochgeladen werden, eine zugehörige Haustechnik-Deklaration zu erstellen. Damit können sie die Haustechnik-Daten eines Gebäudes in Ergänzung zum Energieausweis erfassen. Schon während der Datenerfassung wird die Deklaration auf Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überprüft.

Benutzerhandbuch ZEUS Haustechnik-Deklaration (PDF, 1927 kB)

ZEUS und der Online Förderungsassistent

Der Online Förderungsassistent ermöglicht Förderwerbern Schritt für Schritt die Vorbereitung von Förderansuchen, nachdem ein Energieausweis erstellt wurde. Der Förderungsassistent für Wohnbauförderung ist unter http://assistent.energieausweise.net aufrufbar.

ZEUS-Einreichung ab 1.4.2015 ohne Assistenten-Nummer

Der Energieausweis muss VOR Start des Wohnbauförderansuchens erstellt werden. Der Kunde beginnt mit der Erstellung seines Förderansuchens erst, wenn ein gültiger und für das Vorhaben geprüfter Energieausweis in ZEUS vorliegt.

Der Energieausweis kann jederzeit OHNE Eingabe einer Assistenten-Nummer der Wohnbauförderung in ZEUS hochgeladen werden.

Der Ablauf für Berechner

1.    Als Energieausweis-Berechner werden Sie per E-Mail kontaktiert, wenn ein Förderwerber einen Energieausweis bei Ihnen beauftragen möchte. Dieses E-Mail ist eine unverbindliche Anfrage.

2.    Laden Sie den Energieausweis in ZEUS hoch (ab 1.4.2015 ist dafür keine Assistenten-Nummer mehr erforderlich).

3.    Nach erfolgreicher Prüfung des Energieausweise generiert ZEUS  automatisch einen Link zum entsprechenden Förderansuchen der WBF.

Button „Ansuchen als Stellvertreter ausfüllen“

Button „Link zum Assistenten-Antrag an Kunden senden“

Verwenden einer bestehenden ZEUS-Nummer

Prüfung des Energieausweises nach WBF 2012 oder WBF 2015

Alle WBF-Energieausweise werden in ZEUS automatisiert geprüft. Sollten die Angaben des Energieausweises nicht den WBF-Richtlinien entsprechen, werden Sie von ZEUS verständigt und müssen den Energieausweis überarbeiten. Im Anschluss müssen Sie den Energieausweis erneut hochladen.

In Ausnahmefällen steht Ihnen in ZEUS per Knopfdruck die individuelle manuelle Prüfung durch die Prüfstellen-Mitarbeiter des Landes zur Verfügung.

In der Übergangsfrist bis zum 30.09.2015 kann der Kunde sowohl einen geprüften Energieausweis nach dem Fördermodell WBF 2012 als auch nach dem Fördermodell WBF 2015 verwenden.
Der Energieausweis wird automatisch nach dem im Energieausweis-Berechnungsprogramm eingestellten Fördermodell geprüft. Wählen Sie dazu in Ihrer Software zur Energieausweis-Erstellung das entsprechende Fördermodell (WBF 2012 oder WBF 2015) aus.