Photovoltaik (elektrische Solaranlage)

Mit dieser Aktion werden effiziente Photovoltaikanlagen, die im Bundesland Salzburg errichtet werden gefördert.

Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, gefördert wird allerdings maximal bis zu einer Größe von 5 kWPeak. Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einem befugten Unternehmen (Elektrotechniker) fach- und normgerecht installiert werden.

Die technische Planung der Anlage durch den Elektrotechniker muss vor der Einreichung des Förderantrags erfolgen.

Als Serviceleistung finden Sie geeignete Elektrotechniker für Ihre Anlagenplanung im Bereich Professionisten.

Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahmen bzw. dem Liefertermin der Anlage gestellt werden. Mit der Errichtung der Anlage darf erst nach Vorliegen der schriftlichen „vorläufigen Förderinformation“ von der Förderstelle des Landes Salzburg begonnen werden.

Die Förderung kann in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses abhängig vom Fördersatz (siehe Richtlinien) auf die tatsächlichen Investitionskosten (=Rechnungssumme) bis zur Höhe der förderbaren Investitionskosten gewährt werden.

Wenn Sie jetzt einen Antrag auf Förderung einer Photovoltaik-Anlage stellen möchten, können Sie gleich hier mit der Erstellung Ihres Förderantrags beginnen.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Unterlagen:

Richtlinien für Photovoltaik-Anlagen (PDF, 79 kB)

Prüfprotokoll für Photovoltaik Anlagen (PDF, 17 kB)

Wissenswertes zu Photovoltaik finden Sie auch in der Photovoltaik-Fibel des Klima Energie Fonds. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich bei der in der Fibel erwähnten Förderung um die klima:aktiv Förderung handelt und nicht um eine Landesförderung.

Photovoltaik-Fibel (PDF, 1242 kB)

Es gibt einige Gemeinden, die PV-Anlagen zusätzlich unterstützen. Hier finden Sie eine Auflistung zur Orientierung.

Gemeindeförderung (PDF, 50 kB)

Förderungen Seenland (PDF, 5 kB)