Seit 1. Mai 2009 fördert das Energieresort des Landes auch den Einsatz von Wärmepumpen bei Niedrigenergiebauten mit einer Niedertemperaturheizung. Die Heizung muss die einzige, zentrale Wärmeversorgung des Objektes sein.
Bestehende Heizkessel bzw. Öl- oder Gastanks müssen entsorgt werden. Die erforderliche elektrische Energie muss nachweislich aus zusätzlicher erneuerbarer Energie erzeugt werden. Die Erzeugung von elektrischer Energie durch Photovoltaik wird im Zusammenhang mit dieser Aktion ebenfalls gefördert.
Die Förderung erfolgt jeweils in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in der Höhe der Summe der laut Tabelle (zu sehen in den Richtlinien) erreichten Punkte multipliziert mit 100 Euro.
Eine Antragstellung kann nur bei Vorhandensein des Bestands-Energieausweises für das Gebäude durchgeführt werden.