Förderung einer Wärmepumpe

Seit 1. Mai 2009 fördert das Energieresort des Landes auch den Einsatz von Wärmepumpen bei Niedrigenergiebauten mit einer Niedertemperaturheizung. Die Heizung muss die einzige, zentrale Wärmeversorgung des Objektes sein.

Bestehende Heizkessel bzw. Öl- oder Gastanks müssen entsorgt werden. Die erforderliche elektrische Energie muss nachweislich aus zusätzlicher erneuerbarer Energie erzeugt werden. Die Erzeugung von elektrischer Energie durch Photovoltaik wird im Zusammenhang mit dieser Aktion ebenfalls gefördert.

Die Förderung erfolgt jeweils in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in der Höhe der Summe der laut Tabelle (zu sehen in den Richtlinien) erreichten Punkte multipliziert mit 100 Euro.

Eine Antragstellung kann nur bei Vorhandensein des Bestands-Energieausweises für das Gebäude durchgeführt werden.

Energieausweisberechner und Energieausweis

Als Serviceleistung finden Sie Ihren Energieausweis-Berechner im Bereich Professionisten und haben dort die Möglichkeit, ihn unverbindlich zu kontaktieren.

Details zum Energieausweis finden Sie auch auf www.salzburg.gv.at/energieausweis

Wenn Sie jetzt einen Antrag auf Förderung einer Wärmepumpe stellen möchten, können Sie gleich hier mit der Erstellung Ihres Förderantrags beginnen.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte folgenden Unterlagen:

Allgemeine Förderungsbestimmungen (PDF, 50 kB)

Richtlinien der Förderung von Wärmepumpenanlagen (PDF, 110 kB)

Vorlage Entsorgungsbestätigung (PDF, 47 kB)