Für folgende Biomasse Heizanlagen können Sie einen Antrag auf Förderung stellen:
- Pelletsheizung
- Hackgutheizung
- Scheitholzkessel mit Pufferspeicher
- Biomasse Nah- oder Fernwärmeanschluss
Bei Biomasse-Zentralheizungsanlagen (Pellets-, Hackgut- und Scheitholzanlagen) ist der Energieausweis und das Protokoll der Heizungsinspektion Fördervoraussetzung.
Das Protokoll der Heizungsinspektion erstellt Ihr Heizungstechniker. Der Energieausweis ist eine wesentliche Voraussetzung für die optimierte Dimensionierung der Anlage.