Förderung einer Biomasse Heizanlage

Für folgende Biomasse Heizanlagen können Sie einen Antrag auf Förderung stellen:

  • Pelletsheizung
  • Hackgutheizung
  • Scheitholzkessel mit Pufferspeicher
  • Biomasse Nah- oder Fernwärmeanschluss

Bei Biomasse-Zentralheizungsanlagen (Pellets-, Hackgut- und Scheitholzanlagen) ist der Energieausweis und das Protokoll der Heizungsinspektion Fördervoraussetzung.

Das Protokoll der Heizungsinspektion erstellt Ihr Heizungstechniker. Der Energieausweis ist eine wesentliche Voraussetzung für die optimierte Dimensionierung der Anlage.

Energieausweisberechner und Energieausweis

Als Serviceleistung finden Sie Ihren Energieausweis-Berechner im Bereich Professionisten und haben dort die Möglichkeit, ihn unverbindlich zu kontaktieren.

Details zum Energieausweis finden Sie auch auf www.salzburg.gv.at/energieausweis

Die Förderung erfolgt jeweils in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in der Höhe der Summe der laut Tabelle (zu sehen in den Richtlinien) erreichten Punkte multipliziert mit 100 Euro.

Die Basisförderung erhöht sich bei gutem Wärmeschutz des Gebäudes, bei effizienzsteigernden Maßnahmen und bei Maßnahmen zur Innovation und Nachhaltigkeit.

Einen Überblick über die Förderhöhe können Sie mit dem Förderkalkulator gewinnen.

Wenn Sie jetzt einen Antrag auf Förderung einer Biomasse Heizanlage stellen möchten, können Sie gleich hier mit der Erstellung Ihres Förderantrags beginnen.